Geschäftsführer / WEG und Mietverwaltung / Immobilien
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PIM GmbH
Obere Stadt 12
95326 Kulmbach
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Obere Stadt 12, 95326 Kulmbach
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 08.00 – 12.30 Uhr, Di. und Do. 14.00 – 17.00 Uhr
Es gibt viele Gründe, sich für Partner Immobilien Management zu entscheiden. Wir begeistern durch Freundlichkeit und Leistung. Eine fachlich kompetente Betreuung ist bei uns selbstverständlich, der Kunde soll sich wohlfühlen. Im Vordergrund steht dabei eine persönliche Betreuung durch den Geschäftsführer.
Unser Team besteht aus qualifizierten Fachkräften: Immobilienkaufleute, Immobilienfachwirte, Bilanzbuchhalter und Immobilien-Ökonomen. Das macht uns stark. Die individuelle Betreuung jeder Immobilie wird von unseren Kunden sehr geschätzt. Wir sind Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Bayern. Regelmäßige Weiterbildungen sind für unser Team selbstverständlich. Die Verwaltungsbeiräte unserer Liegenschaften werden jährlich zum Verwaltungsbeiratstag nach Nürnberg eingeladen.
Als Dienstleister der Wohnungswirtschaft betreuen wir Wohnungseigentümergemeinschaften in allen Größenordnungen, egal ob es sich dabei um ein Dreifamilienhaus oder um ein Hochhaus handelt. Partner Immobilien Management ist der Spezialist für die Verwaltung von großen und kleinen Eigentümergemeinschaften.
Unser Bestreben ist es, eine Immobilienverwaltung zu gewährleisten, die höchste Zufriedenheit unserer Eigentümer garantiert und nicht nur eine Werterhaltung, sondern auch eine Wertverbesserung der von uns betreuten Gebäude sichert.
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.
Die von uns erstellten Einzelabrechnungen sind für die Wohnungseigentümer klar und schlüssig.
Zu unserem Handwerk gehört die professionelle Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen – einschließlich der Vorlage von „wasserdichten“ Beschlussanträgen zur Abstimmung in Wohnungseigentümerversammlungen. Dies vermeidet oft nachhaltigen Ärger und Beschlussanfechtungen. Die Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen werden von uns klar gegliedert niedergeschrieben.
Beschlüsse werden unverzüglich nach der Jahreshauptversammlung in der Beschlusssammlung eingetragen und baldmöglichst ausgeführt.
Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus- und Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus- und Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen.
Die professionelle Buchhaltung im Bereich Wohneigentum lässt bei uns keine Fragen offen.
Durch Begehungen wird der Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf aufgezeichnet und zunächst dem Verwaltungsbeirat mitgeteilt. Zur Entscheidungsfindung wird der jeweiligen Wohnungseigentümerversammlung eine entscheidungsreife Beschlussvorlage vorgelegt. Wir kümmern uns um die Einholung von Angeboten, wobei die jeweilige Entscheidung über gewünschte Maßnahmen selbstverständlich der Beschlussfassung in der kommenden Wohnungseigentümerversammlung vorbehalten bleibt.
Ob Leitungswasser-, Elementar-, Sturm-, Brand- oder Haftpflichtschäden – wir sind versiert in allen Fällen. Mit den Versicherungsgesellschaften haben wir eine optimale Schadensabwicklung erarbeitet.
Wiederkehrende Betriebskosten werden regelmäßig überprüft, und ob diese z. B. durch Rahmenverträge, Sondervereinbarungen, Heizölbestellungen mit mehreren Liegenschaften, Optimierung von Verträgen gesenkt werden können. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten werden immer auf Kostensenkungsmöglichkeiten überprüft. Nachlässe werden nach Möglichkeit vereinbart.
Der bauliche Zustand der Anlage, die Hausmeister- und Handwerkerarbeiten werden regelmäßig und in kurzen Zeitabständen von uns überwacht, denn nur eine ordentlich gepflegte, sowie absolut intakte Wohnanlage sichert den Wert Ihrer Immobilie.
Durch regelmäßige Begehungen wird der laufende Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf ermittelt und dokumentiert:
Wir bieten Ihnen einen Verwaltervertrag mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit an. Sollten Sie mit unserer Dienstleistung unzufrieden sein, besteht die Möglichkeit, auch während des Bestellungszeitraumes den Vertrag zu kündigen. Mit der monatlichen Pauschale sind fast alle Kosten der Verwaltung abgegolten. Extragebühren entstehen nur bei der Verwalterzustimmung zum Verkauf und bei der Durchführung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung.
Wir verfügen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter, eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Vertrauensschadenversicherung.